Einführung
Das Erweiterte Betreuungsangebot an Hauptschulen, im weiteren Text nur EBA genannt, entstand aus dem Bedarf, das schulische Angebot der betreffenden Hauptschule in Stuttgart um einen sozialpädagogischen Baustein zu erweitern. Dieser enthält ein Regelangebot und zusätzlich Projekte, die je nach Bedarf angepasst werden. In den Kooperationsvereinbarungen, die zwischen Träger und Schulleitung ausgehandelt werden, sind die spezifischen pädagogischen Angebote festgeschrieben.
Diese Konzeption beinhaltet die Mindeststandards aller Erweiterten Betreuungsangebote, die von der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart geleistet werden. Ausgestaltungen und Ergänzungen sind individuell und flexibel möglich.
Da das Erweiterte Betreuungsangebot aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen an die bestehenden Teams der Mobilen Jugendarbeit angegliedert ist, wird es im Folgenden als Angebot der Mobilen Jugendarbeit benannt, obwohl es formal ein Angebot der Anstellungsträger der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart ist.
1. Entstehungsgeschichte
Mit der Zielsetzung, die Ausbildungs- und Lebenssituation von bisher benachteiligten Jugendlichen im großstädtischen Bereich zu verbessern und dadurch gleichzeitig präventiv der zunehmenden Gewalt und Jugendkriminalität entgegenzuwirken, sollte ein wichtiger schulpolitischer Akzent gesetzt werden. Der Gemeinderat hat deshalb im Dezember 1997 zum Schuljahresbeginn 1998/1999 die Einrichtung von erweiterten Angeboten an ausgewählten Hauptschulen, die unter schwierigen sozialen und pädagogischen Rahmenbedingungen arbeiten, beschlossen.
Nach einer Entscheidung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wurde zum Schuljahr 2000/2001 in fünf weiteren Stuttgarter Schulen das Erweiterte Betreuungsangebot eingerichtet.
Kern der Angebote sind:
- zusätzliche schulische Fördermaßnahmen wie z.B. Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften und
- soziale Betreuungs- und Freizeitangebote im Sinne einer Ganztagesbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6, die durch Träger der Freien Jugendhilfe, von Verbänden und Vereinen abgedeckt werden.
2. Zielsetzung
ergänzend zu den „Zielen der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart“ setzen wir uns im Erweiterten Betreuungsangebot folgende Ziele:
- Den Kindern der fünften und sechsten Klassen steht ein verbindliches Betreuungsangebot zur Verfügung
- Die Gesundheit der SchülerInnen wird gefördert durch ein ausgewogenes Mittagessen sowie regelmäßige Sport- und Spielangebote
- Die SchülerInnen lernen sinnvolle Freizeitgestaltung
- Mit den Schülern wird soziales Verhalten durch gemeinsames Essen, Spielen und Mitarbeit bei anfallenden Tätigkeiten eingeübt
- Die MitarbeiterInnen stehen Schülern, Eltern und Lehrern bei Fragen und Problemen zur Verfügung
3. Zielgruppe
Am Erweiterten Betreuungsangebot kann grundsätzlich jede Schülerin und jeder Schüler aus Klasse 5 und 6 der kooperierenden Schule teilnehmen. Priorität bei der Anmeldung haben Kinder, deren Betreuung zu Hause über die Mittagszeit nicht gewährleistet ist und/oder die soziale Auffälligkeiten aufweisen.
Eine Auswahl findet in Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern statt.
4. Angebot / Arbeitsinhalte
4.1 Regelangebot
Das Angebot der Mittagsbetreuung besteht für bis zu 20 Kinder der fünften und sechsten Klassen, die sich verbindlich anmelden.
Die Platzvergabe orientiert sich an der Bedarfslage der Kinder, deren Eltern und der Schule.
Die Kinder kommen nach dem Vormittagsunterricht in die Betreuung und gehen von dort aus direkt in den Nachmittagsunterricht bzw. nach Ende der Öffnungszeiten nach Hause.
Der Beginn der Öffnungszeiten richtet sich nach dem Ende des Vormittagsunterrichtes, Ende ist je nach Stadtteil zwischen 14.30 Uhr und 16.00 Uhr.
Je nach Kooperationsvereinbarung findet die Mittagsbetreuung in den Räumen der Mobilen Jugendarbeit oder in der Schule statt.
Zentrales Angebot ist das gemeinsame Mittagessen, an dessen Vorbereitung die Kinder auf freiwilliger Basis beteiligt werden.
Die regelmäßige Übernahme von Tisch- und Küchendienst ist jedoch für die Kinder verpflichtend.
Vor und nach dem Mittagessen haben die Kinder die Möglichkeit, zu spielen, sich auszutoben, zu reden, zu basteln, etc. Material in Form von Gesellschaftsspielen, sowie größeren Spielgeräten wie Billardtisch oder Tischfußball stehen zur Verfügung.
Je nach Kooperationsvereinbarung beinhaltet das Betreuungsangebot der Mobilen Jugendarbeit Hausaufgabenbetreuung.
Den Kindern wird durch klare Strukturen und Regeln Verlässlichkeit geboten, an denen es ihnen ansonsten oft mangelt. Sie bekommen Anregungen für ihr Freizeitverhalten, die ihnen helfen sollen, Interessen zu entwickeln und ihre Fähigkeiten und Stärken zu erleben und auszubilden.
Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
4.2 Projektangebote
Regelmäßig werden Projekte angeboten, zu denen sich auch Kinder anmelden können, die sonst nicht in der Betreuung sind. Diese Projekte sind nicht an die Öffnungszeiten gebunden und sind sowohl an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder als auch an pädagogischen Zielen orientiert.
Solch ein Ziel ist es, dass die Kinder Verhalten, welches sie im Projekt erleben, in ihr eigenes Freizeitverhalten adaptieren und somit ihr Spektrum an Freizeitverhalten erweitern.
Es werden Projekte geboten, in denen die Kinder
- das Schulgelände und die Räume, in denen die Mittagsbetreuung stattfindet, besser kennen lernen und sich damit identifizieren können, z.B. Hausspiel, Bastelaktion, ...
- Natur erleben, z.B. Waldspiel, Schlittenfahren, ...
- Freizeitangebote im Stadtteil kennen lernen, z.B. Jugendhaus, Aktivspielplatz ...
- Freizeitangebote Stuttgartweit kennen lernen, z.B. Kletteranlagen, Schwimmbäder, ...
Bei Bedarf und Interesse führen die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Erweiterten Betreuungsangebotes für die Klassen 5 und 6 in Kooperation mit der entsprechenden Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers auch zeitlich befristetet Klassenprojekte durch.
Außerdem beteiligen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erweiterten Betreuungsangebotes bei Ausflügen und Projekttagen der Schulen.
4.3 Gemeinsame Projekte der Erweiterten Betreuungsangebote
Einmal im Jahr finden die „EBA-Sommerspiele“ statt, die von allen EBAs der Mobilen Jugendarbeit Stuttgart gemeinsam vorbereitet und durchgeführt werden.
Punktuell kooperieren einzelne EBAs bei der Durchführung von Aktionen (vgl. 4.2).
4.4 Elternarbeit
Ein möglicher Beginn von Elternarbeit ist die verbindliche Anmeldung der Kinder zum Erweiterten Betreuungsangebot. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erweiterten Betreuungsangebot sind Anlaufstelle für Beratung und Hilfestellung für Eltern, deren im EBA angemeldeten Kinder schulische Schwierigkeiten, oder auch private Probleme haben. In ihrer vermittelnden Position als Sozialpädagogen haben sie die Aufgabe, zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern Probleme zuklären und Lösungs- bzw. Anschlussmöglichkeiten aufzuzeigen.
Elternarbeit beinhaltet Einzelgespräche, gemeinsame Gesprächsrunden aller Beteiligten, aber auch Besuche der Elternabende und Elternsprechtage.
Hintergründe:
Viele der Eltern entstammen der sog. „ersten Gastarbeitergeneration“ – die von der Schule geforderte Hilfefunktion der Eltern können viele nicht oder nur teilweise leisten, da ihnen diese Anforderungen zum Teil nicht vertraut sind, oft der sprachliche Zugang fehlt, sie berufstätig oder getrennt lebend sind, oder allein die räumlichen Möglichkeiten, z.B. zum ungestörten Hausaufgaben machen, vielfach nicht gegeben sind. Ein warmes Mittagessen in betreuter Gemeinschaft können viele Eltern nicht mehr bieten.
5. Rahmenbedingungen
5.1 Finanzierung
[folgt in Kürze]
5.2 Kooperationsvereinbarung
Die Arbeit bewegt sich im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Kooperationspartnern Mobile Jugendarbeit und Schule. Dort sind Inhalte und Ziele, sowie Umfang der Öffnungszeiten, räumliche und personelle Aspekte festgelegt.
Die individuelle Umsetzung variiert.
5.3 Räumliche Ausstattung
Je nach Kooperationsvereinbarung findet das Erweiterte Betreuungsangebot in Räumen der jeweiligen Schule oder in Räumlichkeiten der Mobilen Jugendarbeit statt. Die Räume beinhalten eine Küchenzeile, sowie eine Esstafel mit Tischen und Stühlen. Des Weiteren stehen Materialien und Durchführungsmöglichkeiten für freizeitpädagogische Angebote, Projekte und Hausaufgaben zur Verfügung.
5.4 Personelle Ausstattung
Das Erweiterte Betreuungsangebot für die Klassen 5 und 6 wird von jeweils mindestens einer sozialpädagogischen Fachkraft der entsprechenden Mobilen Jugendarbeit Stuttgart durchgeführt, der in der Regel eine Praktikantin oder ein Praktikant, ein Zivildienstleistender oder eine Honorarkraft zur Seite gestellt ist.
Zusätzlich sind auch Lehrerinnen oder Lehrer an der Mittagsbetreuung beteiligt:
5.5 Zeitliche Rahmenbedingungen
Die Kinder kommen nach Beendigung des Vormittagsunterrichts in die Betreuung. Das Ende der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Kooperationsvertrag und liegt zwischen 14.30 Uhr und 16.00 Uhr. Das Erweiterte Betreuungsangebot findet an Schultagen statt.
Über diese Öffnungszeiten hinaus finden weitere Angebote statt (vgl. 4.2).
6. Kooperationen / Kooperationspartner
6.1 Schulleitung / LehrerInnen
Im Rahmen des Erweiterten Betreuungsangebotes für die Klassen 5 und 6 stehen den Schulen vom Land bereitgestellte Lehrerstunden zur Bildung einer konzeptionellen Einheit mit den Leistungen des Jugendhilfeträgers zur Verfügung. Diese werden von Schule zu Schule auf unterschiedliche Art eingesetzt.
Standard ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Jugendarbeit mindestens einen Kooperationspartner auf Seiten des Lehrerkollegiums haben, der sich an der Arbeit im Erweiterten Betreuungsangebot beteiligt, z.B. in der Planung und Durchführung der Projektnachmittage, bei der Hausaufgabenbetreuung, o.ä.
Abgesehen davon, dass hier unterschiedliche Professionen die Möglichkeit haben, sich besser kennen- und verstehen zu lernen, bietet dieses Angebot auch Lehrerinnen bzw. Lehrern und Schülerinnen bzw. Schülern die Möglichkeit, sich in einem anderen Kontext zu begegnen. Gemeinsames Spielen, Kochen, Essen und Aufräumen bietet Raum für unterschiedlichste Beziehungsansätze außerhalb des gewohnten schulischen Rahmens.
6.2 Schulsozialarbeit
Die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter.
Hierbei ist es von Vorteil, dass beide Arbeitsfelder i.d.R. bei der Mobilen Jugendarbeit angesiedelt sind, so sind die Wege kurz und die Handlungsfelder stark verzahnt.
6.3 Externe/andere soziale Einrichtungen
Es wird mit anderen sozialen Einrichtungen wie dem Jugendamt, dem Sozialamt, den Kinder- und Jugendhäusern, den kirchlichen Jugendeinrichtungen, etc. zusammengearbeitet.
7. Qualitätssicherung / Fachlichkeit und Qualität
7.1 Kollegiale Beratung
Als einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung sehen wir die gegenseitige Beratung im Kollegenkreis an. Durch die gemeinsame Einbindung in ein Arbeitsfeld, d.h. gleiche Rolle und Qualifikation werden fachliche Problemlösungen ohne externe Praxisberater angestrebt. In einem partnerschaftlichen Prozess werden die Kompetenzen im jeweiligen Kollegenkreis gebündelt, bzw. werden gemeinsam neue Quellen und Hilfsmittel erschlossen. Die kollegiale Beratung findet bei uns auf zwei Ebenen statt, die im folgenden kurz angeschnitten werden.
7.1.1 Team
Als erste Ansprechpartner fungieren die Teammitglieder. Die sonst üblicherweise einer Praxisberatung / Supervision zugedachten Funktionen werden jedem einzelnen Gruppenmitglied zugedacht. In den wöchentlich stattfinden Teamsitzungen können Probleme aufgegriffen und bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Thema in den AK EBA einzubringen.
7.1.2 AK EBA
Im Arbeitskreis EBA werden zum einen Probleme team- sprich einrichtungsübergereifend thematisiert und diskutiert. Durch das Austauschen von Erfahrungen im Umgang mit bestimmten problembehafteten Situationen werden so zusätzliche Kompetenzen eingebunden. Der Einblick in die jeweilige Arbeitsweise anderer Teams vermittelt individuelle Standpunkte und neue Sichtweisen die einen Lösungsansatz bringen können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass durch diesen Zusammenschluss an Fachkräften aus einem Arbeitsfeld, ein Instrument zur Einflussnahme auf politische oder öffentliche Meinungsbildung entsteht.
7.2 Fachberatung
Fachberatung findet nach Absprache mit dem Vertreter des Anstellungsträgers statt.
7.3 Fortbildung und Supervision
Fortbildung und Supervision finden gemäß den geltenden Bestimmungen der Anstellungsträger statt.
7.4 Instrumente
7.4.1 Dokumentation
Zur Dokumentation unserer Arbeit werden Listen geführt, in denen die Anwesenheit der Kinder bzw. der Grund für deren Abwesenheit festgehalten wird.
Des weiteren sind bisher (noch) keine Dokumentationsinstrumente entwickelt.
7.4.2 Evaluation
Gegen Ende jedes Schuljahres ist ein Bericht fürs Schulverwaltungsamt anzufertigen. In diesem sind die Erfahrungen des jeweiligen Schuljahres auszuwerten.
Weitere Evaluationsinstrumente sind (noch) nicht entwickelt.
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