Schulsozialarbeit 1. Angebote der Jugendhilfe an Hauptschulen und im Übergang Schule - Beruf An und in Stuttgarter Hauptschulen existieren eine Vielzahl von Angeboten der Jugendhilfe. Die Spannbreite reicht von Betreuungsangeboten bis hin zu Angeboten aus dem Bereich der "Hilfen zur Erziehung". Im anschließenden Schaubild werden eine Auswahl der verschiedenen Angebote der Jugendhilfe an Hauptschulen und im Übergang Schule-Beruf dargestellt. Dabei werden verschiedene Sachverhalte deutlich: - Die "Schulsozialarbeit" und das "Erweiterte Betreuungsangebot" sind Angebote der Jugendhilfe, die an der Schule stattfinden. Durch diese räumliche und inhaltliche "Verortung" ergeben sich grundsätzlich umfangreiche Anforderungen zwischen Schule und Schulsozialarbeit und E.B.A. zur Kooperation und Kommunikation.
- Deutlich wird auch, dass die Schulsozialarbeit eine Drehscheiben- und Vermittlungsfunktion zwischen der Schule und den anderen Jugendhilfeangeboten hat. Das bedeutet auch, dass sich mit Hilfe der Schulsozialarbeit Schule und Jugendhilfe annähern, gegenseitig erschließen und u.U. vorhandene Ressourcen systemübergreifend genutzt werden können.
- Vor dem Hintergrund, dass die Schulsozialarbeit mit den unterschiedlichsten Partnern und Gruppen (mit den unterschiedlichsten Erwartungen und Anforderungen) kooperieren muss, ist eine Profilschärfung (Ziele, Aufgaben, Kompetenzen, Rahmenbedingungen) des Angebotes Schulsozialarbeit notwendig.
- Neben der Schulsozialarbeit haben auch die anderen Angebote ihre Kernaufgaben deutlich herauszuarbeiten (sofern nicht bereits geschehen), um an und gegenüber der Schule mit einem differenzierten Angebotsprofil mit klaren Zuständigkeiten und Abgrenzungen präsent zu sein.
2. Leitziele, die mit Hilfe, Unterstützung des Angebotes Schulsozialarbeit erreicht werden sollen - Prävention
Problemlagen/problematische Entwicklungen bei einzelnen Schüler, Schülerinnen, Klassen, Altersstufen werden frühzeitiger wahrgenommen und systematische, aufeinander abgestimmte gegensteuernde Handlungsschritte/Maßnahmen rechtzeitig entwickelt. - Vermeidung/Abbau von Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen
Durch gezielte Fördermaßnahmen und Angebote werden soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen bei Schülern und Schülerinnen abgebaut/vermieden/ausgeglichen. - Öffnung der Schule
Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule in Ihrem Bestreben, sich gegenüber dem Lebensumfeld (Schüler, Eltern, Vereine, Stadtteil etc.) zu öffnen. - Kooperation Jugendhilfe - Schule
Vor dem Hintergrund eigenständiger Profile von Jugendhilfe und Schule wird eine verbindliche Kooperation zwischen den Systemen gestaltet. 3. Handlungsziele der beschriebenen Leitziele - zu Prävention
- Die Schüler und Schülerinnen sind informiert über physische und psychische Formen/Felder der Abhängigkeit (Legale und illegale Drogen), sowie über eine gesunde Lebensführung (Ernährung, Sport). - Die Schüler sind über kommunikative, gewaltfreie Formen der Auseinandersetzung informiert und haben diese auch trainiert. - zu Vermeidung und Abbau von individuellen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen
- Die Schüler und Schülerinnen sind im Klassenverband, in der Schule, im Umfeld anerkannt und sozial integriert. - Die Schüler und Schülerinnen sind in der Lage, sich im gesellschaftlichen Leben selbstbewusst zu bewegen, zu behaupten und ihre Zukunft individuell zu gestalten. - Die Schüler und Schülerinnen akzeptieren und tolerieren Andersartigkeit und Fremdheit. - Schüler, deren Schulabschluss aufgrund fehlender individueller Voraussetzungen gefährdet ist, erhalten rechtzeitig und umfassen gezielte Förderangebote. Die Schüler und Schülerinnen erlangen den Schulabschluss. - Die Schüler und Schülerinnen sind nach der neunten Klasse umfassend auf das Berufs- und Erwerbsleben vorbereitet und haben nach Schulabschluss eine berufliche bzw. weiterführende Perspektive. - zu Öffnung der Schule
- Die Schule ist mit ihren Lehrern, Lehrerinnen, Schulleitung im Lebensraum/Stadtteil integriert. - Die Schule orientiert ihr Handeln an den gegebenen und sich fortlaufend verändernden Realitäten und Alltagswelten der Schüler/Schülerinnen und Eltern. - Die Schule nutzen die vorhandenen Ressourcen (Familien, Soziale Institutionen, Betrieben, Geschäfte, Treffpunkte) im Sozialraum/Stadtteil, um ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. - zu Weiterentwicklung der Kooperation Jugendhilfe - Schule
- Jugendhilfe und Schule erkennen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung und Bildung junger Menschen und ihre soziale Integration in die Gesellschaft. - Die Schule hat Zugang zum System der Jugendhilfe und nutzt deren Möglichkeiten (z.B. die Vielfalt und Flexibilität der Hilfeangebote). - Die Jugendhilfe kennt und nutzt die Möglichkeiten der Schule. - Eine für alle Beteiligten verbindlich eingerichtete Kooperationsstruktur bildet die Grundlage für a.) die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vor Ort. b.) die weitere Entwicklung der Kooperation Jugendhilfe und Schule. 4. Kernaufgaben der Schulsozialarbeit und der Schulen Um die unter Punkt 2 und 3 vereinbarten Ziele zu erreichen, sind folgende Aufgaben als Arbeitsinhalte für das Angebot Sozialarbeit an Hauptschulen zu benennen. Die Umsetzung kann jedoch nur gelingen, wenn die Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer ihre Mitverantwortung erkennen. Das bedeutet, dass eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Schulsozialarbeit angestrebt wird. Um die standort- bzw. sozialraumbedingten Besonderheiten zu berücksichtigen sind, über diese Ausführungen hinaus, wie bisher halbjährliche Kooperationsvereinbarungen vor Ort zwischen Schulsozialarbeit und Schule zu vereinbaren (dazu Punkt 6 der Rahmenbedingungen). Zu Prävention Es ist Aufgabe der Schulsozialarbeit, der Schulleitung sowie der Lehrer und Lehrerinnen, sicherzustellen, dass die Schüler und Schülerinnen frühzeitig und ausreichend über lebensnahe, alterstypische Aspekte ihrer Entwicklung informiert und aufgeklärt werden, um Fehlentwicklungen bereits im Vorfeld entgegenzusteuern (primäre Prävention), bzw. den Jugendlichen neue und hilfreiche Handlungsspielräume und Handlungsalternativen zu eröffnen (sekundäre Prävention). Im Einzelnen handelt es sich u.a. um folgende jugendtypische Lebensbereiche: - Gesunde Lebensführung in psychischer und physischer Hinsicht [Ernährung (z.B. Fettsucht, Bulimie), Sport, legale und illegale Drogen, Stress, Depressionen, Ängste]
- Sexualität (Verhütung, Aids, Homosexualität)
- Gewalt (physische und psychische Formen der Gewalt, gewaltfreie Auseinandersetzen, Streitschlichtung)
Die Methoden, die hierzu Anwendung finden können sind: - Vermittlung in Unterrichtseinheiten
- Projekte, Seminare, Fortbildungen (z.B. in der Schule oder auf Freizeiten)
- Einzelgespräche mit Schülern und/oder Eltern
Im Rahmen der Präventionsaufgabe sind auch Institutionen aus dem Sozialraum oder darüber hinaus (z.B. Drogenberatungsstelle, Mädchen-/Jungengesundheitsladen, Pro Familia) zu beteiligen. Zu Vermeidung und Abbau von individuellen Benachteiligungen und Beeinträchtigungen Es ist Aufgabe der Schulsozialarbeit durch gezielte und angemessene Angebote, Maßnahmen und Hilfen individuelle Benachteiligungen und soziale Beeinträchtigungen bei Schülern und Schülerinnen zu vermeiden, abzubauen, auszugleichen. Förderangebote sollen die soziale Integration und die Vorbereitung auf das Berufsleben unterstützen. Die Angebote/Arbeitsinhalte sind im Einzelnen: - Beratung und Unterstützung von Schülern in Einzelfällen, Lebenskrisen.
- Elternarbeit, Gespräche mit Eltern, Familien.
- Vermittlung zu weiterführenden Hilfen und Institutionen (Beratungsstellen, ASD). Zielgruppenspezifische und individuelle Förderkonzepte und -angebote ausarbeiten und vermitteln (im Bereich "Orientierung im Beruf in Absprache mit "Türöffner“).
- Freizeitangebote organisieren und durchführen.
- Gruppenarbeit/Projekte/Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Lehrern und Lehrerinnen und Einrichtungen aus dem Stadtteil fördern, initiieren und durchführen (z.B. zu Themen wie: Soziale Kompetenzen, Streitschlichtung, Fremdenfeindlichkeit, berufliche Orientierung), auch für unterschiedliche Zielgruppen (Jungen/Mädchen).
- Offene Treffs an der Schule oder in unmittelbarer Nähe zur Schule einrichten (oft erste und wichtige niedrigschwellige Anlaufstelle für Schüler und Schülerinnen).
- Sprechzeiten im Büro einrichten (oft verlässliche und ungestörte Möglichkeit für die Schüler und Schülerinnen zur Kontaktaufnahme).
- Präsenz zeigen, ansprechbar sein (auf dem Pausenhof, in der Schule)
Zu: Öffnung der Schule und Weiterentwicklung der Kooperation Jugendhilfe und Schule Es ist die Aufgabe der Schulsozialarbeit, der Schule das System bzw. die Möglichkeiten und Alternativen der Jugendhilfe zu erschließen und zu vermitteln. Das Zusammenwirken von Schule, Schulsozialarbeit und anderen sozialen Einrichtungen ermöglicht neue, erweiterte Sichtweisen und Alternativen im Umgang mit individuellen Problemstellungen und bedarfsgenaue Hilfsangebote. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Schule und Jugendhilfe mit den veränderten Lebenswelten der Familien (und somit der Schüler und Schülerinnen) auseinandersetzt und ihre Anforderungen und ihr Handeln daran orientiert. Schulleitung, Lehrer und Lehrerinnen müssen über Möglichkeiten und Freiräume verfügen bzw. sich verschaffen, sich dem Sozialraum mit seinen Bewohnern und seiner (sozialen) Infrastruktur zu öffnen und sein Potential zu nutzen. Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, diese Öffnung und Vernetzung aus eigenem fachlichen Interesse selbst zu betreiben und die Schule dabei zu unterstützen und in diesen Prozess zu integrieren (hierzu auch Seite 6 Anlage 2, "Resümee aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung). Diesem Aufgabenfeld wird in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund sozialräumlicher Entwicklung und Gestaltung der Jugendhilfe eine größere Bedeutung zukommen und ist aus diesem Grund weiter zu entwickeln. Parallel zu einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfe ist eine sozialräumlich orientierte Schulentwicklung notwendig und konsequent (hierzu Seite 3 der Anlage 2). Vernetzung, Kooperation zwischen Schule und Schulsozialarbeit heißt umgekehrt auch, dass die Schulsozialarbeit bzw. Jugendhilfe in das schulische Leben einzubeziehen ist und Schule damit (automatisch) Einsicht und Einfluss auf schulische Entwicklung gewährt. Teilnahme an Lehrerkonferenzen, regelmäßiger Austausch zwischen den Systemen sind ein Anfang. Kooperation und Kommunikation bedeuten jedoch nicht die Aufgabe der unterschiedlichen Fachlichkeiten und Kompetenzen von Jugendhilfe und Schule. Die bereits in den Grundsätzen festgelegten Systemunterschiede müssen vor dem Hintergrund von eigenständiger Handlungskompetenz und- souveränität gewahrt bleiben. 5. Strukturelle und inhaltliche Rahmenbedingungen als grundsätzliche Voraussetzung für Schulsozialarbeit - Personelle Ausstattung
Jeder Schulstandort, an dem S.a. H. angeboten wird, sollte mindestens mit einer halben Stelle (50%) bis einer Stelle (100%) für dieses Jugendhilfeangebot ausgestattet sein. Vor dem Hintergrund notwendiger Kontinuität und Verankerung des Angebotes Schulsozialarbeit am Schulstandort muss eine Mindestanwesenheit des/der Sozialarbeiters/Sozialarbeiterin von 2 Tagen an der Schule Woche gewährleistet sein. Sofern Stellenanteile für Schulsozialarbeit an einem Schulstandort geteilt werden (mit entsprechend reduziertem Stellenumfang), sollte, wenn möglich, gemischtgeschlechtlich gearbeitet werden. Die Unterstützung der Schulsozialarbeit durch die evtl. zeitweise oder projektbezogene Mitarbeit einer/eines Praktikantin/Praktikanten wäre wünschenswert. - Berufliches und persönliches Anforderungsprofil für den/die Mitarbeiter(in)
- kein Berufsanfänger notwendig sind: - soziale Kompetenzen (emphatisch, konfliktfähig, kritikfähig) - integrative Fähigkeiten - Fähigkeit, sich abzugrenzen - systemisches Denken - Räumliche Ausstattung
- Büro mit ca. 20 m² , Ausstattung mit Telefon, AB, Besprechungstisch und Stühle - Offener Treff für Schüler, Lehrer und Eltern in der Schule oder in unmittelbarer Nähe zur Schule - Fort- und Weiterbildungen für LehrerInnen und SozialarbeiterInnen
Die Projektlenkung, bzw. eine nach Ende der Projektlaufzeit eingerichtete Begleitgruppe/Fachgruppe initiiert 2-3 Fortbildungen pro Jahr für beide Berufsgruppen (auch gemeinsame Fortbildungen). Inhalte können z.B. sein: gesetzliche Bestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulgesetze und -verordnungen, Fortbildungen zu Themen der Prävention, Gesprächsführung etc. - Kooperationsstrukturen, Kooperationsvereinbarung
Die halbjährlichen Kooperationsvereinbarungen (Vereinbarungen über Ziele, Maßnahmen, Projekte und weitere Angebote) die während der Projektphase an den jeweiligen Schulstandorten zwischen Schule und Schulsozialarbeit getroffen wurden, haben sich bislang bewährt und sollen auch im späteren Regelbetrieb beibehalten werden. Sofern an Schulstandorten vorhanden, ist das Erweiterte Betreuungsangebot (E.B.A) in die Kooperationsvereinbarungen einzubeziehen. - Qualitätskontrolle, Controlling
Nach Beendigung des Schulhalbjahres sollen auf der Grundlage der vor dem Halbjahr abgeschlossenen Vereinbarung die tatsächliche Zielerreichung und die durchgeführten Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft werden. Die Ergebnisse fließen wieder direkt in die Kooperationsvereinbarung des kommenden Halbjahres und garantieren so die Weiterentwicklung und Optimierung des Angebotes Schulsozialarbeit vor Ort. Für das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit in Stuttgart sind mit den Vertretern der Träger und der Schulen in den nächsten Jahren Qualitätsstandards zu erarbeiten. Auf der Grundlage eines Leistungsvertrages verpflichten sich die Träger zur Erbringung vereinbarter und festgelegter Angebotsbausteine und -standards im Rahmen der Sozialarbeit an Hauptschulen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Landeshauptstadt Stuttgart zur vereinbarten Finanzierung der Angebote. Der Leistungsvertrag mit diesen Inhalten ist noch auszuhandeln.
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